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Die Kaufnebenkosten in Spanien: Ein Überblick

Sie interessieren sich für den Kauf einer Immobilie auf dem spanischen Festland, den Balearen oder Kanaren? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die Kaufnebenkosten beim Erwerb einer Immobilie in Spanien.

Die Kaufnebenkosten in Spanien betragen zwischen 8 und 13,5 % der Kaufsumme und sind abhängig von der Lage, dem Kaufpreis sowie der Art der Immobilie. Es gibt dabei einen Anteil, der unabhängig von der Immobilie ist und immer anfällt – und einen Anteil, der abhängig von der Immobilienart ist und sich alternativ berechnet. Die Gesamtsumme setzt sich aus beiden Teilen zusammen.

Die immobilienunabhängigen Kaufnebenkosten übersteigen selten 2 % der Kaufsumme und setzen sich zusammen aus den Kosten für Rechtsanwalt und Notar sowie den Eintrag ins Eigentumsregister und die Gebühr für die Gestoría – eine spanische Vermittlung, die Sie bei Erledigungen amtlicher Formalitäten unterstützt.

Die immobilienabhängigen Kaufnebenkosten hängen davon ab, ob Sie eine Gebraucht- oder Neubauimmobilie erwerben:

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie zahlen Sie in Spanien Grunderwerbsteuer. Deren Höhe variiert zwischen 6 und 11,5 %. Auf dem spanischen Festland beträgt sie i. d. R. zwischen 8 und 10 %, auf den Kanaren 7 %. Auf den Balearen ist die Grunderwerbsteuer gestaffelt.

Beim Kauf einer Neubauimmobilie zahlt der Käufer statt der Grunderwerbsteuer eine Mehrwertsteuer mit einem Satz von 7 % (auf den Kanaren) bzw. 10 % (auf dem spanischen Festland und den Balearen) sowie die Beurkundungssteuer von 0,5 bis 1,5 % der Kaufsumme.

Achtung: Kaufen Sie ein Grundstück von einer S.L. (spanische GmbH), so fällt darauf der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 21 % an.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Blue Properties Makler über die genauen Steuersätze und ggf. Ausnahmen in der von Ihnen gewählten Region.
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